Mitteilung gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG über die Ausgabe neuer Aktien



Unter teilweiser Ausnutzung der von der Hauptversammlung am 29. März 2006 beschlossenen Ermächtigung (genehmigtes Kapital I/2006) hat die Klassik Radio AG ihr satzungsmäßiges Grundkapital gegen Bareinlage und unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre von EUR 4.500.000,00 um EUR 325.000,00 auf EUR 4.825.000,00 durch Ausgabe von 325.000 auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie und mit voller Gewinnanteil-berechtigung ab dem 01. Oktober 2009 erhöht. Die Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals wurde am 31. Mai 2010 in das Handelsregister eingetragen.


Augsburg, im Juni 2010

Der Vorstand

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