Ad-hoc-Mitteilung vom 16. Dezember 2005
Medienrat der BLM genehmigt Antrag von Klassik Radio für neues Regionalwerbefenster in Bayern
Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG vom 16. Dezember 2005
Medienrat der BLM genehmigt Antrag von Klassik Radio für neues Regionalwerbefenster in Bayern
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Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung vom 15.12.2005 dem Antrag von Klassik Radio hinsichtlich der Regionalisierung von Werbung in Bayern stattgegeben. Damit wird es in 2006 erstmals möglich sein, neben der bundesweiten Belegung von Klassik Radio und den bereits bestehenden regionalen Werbefenstern in Berlin und Hamburg auch die fünf bayerischen terrestrischen UKW-Frequenzen von Klassik Radio (München, Augsburg, Regensburg, Würzburg und Nürnberg) mit einheitlicher regionaler Werbung zu belegen.
„Diese Neuregelung ermöglicht es Klassik Radio neue Kundenpotentiale zu erschließen und die hervorragenden Umsatzzahlen der letzten Monate weiter auszubauen“, so Ulrich R. J. Kubak, Vorstandsvorsitzender der Klassik Radio AG.
Klassik Radio AG Imhofstraße 12
86159 Augsburg
Deutschland
ISIN: DE0007857476
WKN: 785747
Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in
Berlin-Bremen, München und Stuttgart
Ende der Ad hoc Mitteilung (c)DGAP 16.12.2005