Ad-hoc-Mitteilung nach §15 WpHG vom 03. Mai 2006
Klassik Radio AG zeichnet LoI mit dem Ziel ein auf Funkwerbung spezialisiertes Vertriebsunternehmen zu erwerben
Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG vom 03. Mai 2006
Der Vorstand der Klassik Radio AG, Augsburg hat heute einen Letter of Intent mit den Gesellschaftern eines in Deutschland im Bereich der Vermarktung von Funkwerbung bedeutenden Unternehmen gezeichnet.
Die Transaktion zielt auf den Erwerb eines Unternehmens, das sich äußerst erfolgreich auf den telefongestützten Vertrieb von Funkwerbung spezialisiert hat. Auf Basis des Kalenderjahres 2005 erhöht das Unternehmen den Konzernumsatz von Klassik Radio um über 25%.
Das Unternehmen kann mit seinen bestehenden, im Werbemarkt etablierten Vertriebsstrukturen, rasch die Inventarauslastung von Klassik Radio verbessern. Die Klassik Radio AG geht deshalb und zwar bereits im laufenden Geschäftsjahr, von einer deutlichen Umsatz- und Ergebnissteigerung im Radiosender durch die Akquisition aus.
Die Due Diligence und der Erwerb soll in den kommenden 6 Wochen abgeschlossen werden. Es wurden Exklusivität und Vertraulichkeit vereinbart.
Der Abschluss der Transaktion steht unter dem Gremienvorbehalt aller beteiligten Parteien.
Klassik Radio AG Imhofstraße 12
86159 Augsburg
Deutschland
Sabine Reinhard
Tel.:
+49 (0) 821 5070-514ISIN: DE0007857476
WKN: 785747
Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in
Berlin-Bremen, München und Stuttgart
Ende der Ad hoc Mitteilung (c)DGAP 03.05.2006